ADLER Elektrowinden nach BGV C1 (VGB 70)
Kein Mensch sollte dem Risiko ausgesetzt werden von herabstürzenden Lasten verletzt zu werden!
Für den gesamten szenarischen Bereich von Veranstaltungsstätten gilt deshalb bereits eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) mit dem Namen BGV C1 oder auch VBG 70 genannt.
Die besonderen Anforderungen für Hebezeuge und Zubehör, die diese UVV beschreibt, wurde von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft erlassen. Die UVV hat ihren Sinn, denn unter schwebenden Leuchtern, Kränzen, Kulissen, Lautsprechern oder anderen Lasten arbeiten Menschen deren Sicherheit und Gesundheit unser oberstes Gebot sein sollte.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Einsatz von ADLER-Winden nach BGV C1.
ADLER-Winden sorgen für das sichere ,,Auf und ab".......
nicht nur im Wiener Dom zum Anheben vom Taufbeckendeckel, in der Lutherkirche Bad Steben zum Heben und Senken vom Kronleuchter, im Deutschen Dom in Berlin zum Heben und Senken einer runden Leinwand für Ausstellungszwecke, in Kaufhäusern, in Einkaufszentren und Museen, in Theatern und Schauspielhäusern oder in vielen anderen Gebäuden, sondern vielleicht auch bald bei Ihnen.
Das "Know how" perfekt durchdachter Technik und die große Einsatzpalette von ADLER-Winden bieten passende Lösungen für alle Fälle.
Die robuste Ausführung gewährleistet eine lange Lebensdauer. Leichte und sichere Bedienung erlauben optimal abgestimmte Bewegungsabläufe beim Heben und Senken.


